Wie erhalten Sie Nachhilfe mit Bildung und Teilhabe (BuT)?

Sie benötigen ein Schreiben vom Klassenlehrer / Klassenlehrerin das bestätigt, dass Ihr Kind Nachhilfe benötigt, um die schulischen Ziele zu erreichen.

Mit dem Schreiben wenden Sie sich an Ihr Jobcenter und weisen darauf hin, dass Sie Ihr Kind im Rahmen von Bildung und Teilhabe fördern lassen möchten.

Um mit der Förderung zu beginnen, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung aus dem Jobcenter.

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe
  • Sozialgeld
  • Asylbewerberleistungen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen.

Hier finden Sie eine Liste der von uns angebotenen Kurse